Ich wollte Bilder für diesen Blog. Nichts Aufwendiges: ein Aufmacher pro Beitrag, abstrakt, passend zum Thema. Also griff ich zu dem, was ohnehin schon offen war — Copilot. Bequem, im Browser, keine zusätzliche Anmeldung, keine zweite Rechnung.
Dass Copilot die Bilder mit dem Bildmodell von OpenAI erzeugt, war mir dabei durchaus bewusst. Es fühlte sich an wie eine Abkürzung zum selben Ziel. Technisch war es das auch.
Rechtlich war es etwas anderes.
Wer bei OpenAI direkt erzeugt, findet in den Nutzungsbedingungen einen Satz, an dem wenig zu deuteln ist: „We hereby assign to you all our right, title, and interest, if any, in and to Output.“ Das Bild gehört dir. Gewerbliche Nutzung eingeschlossen, unabhängig vom Tarif.
Wer über Copilot zum selben Modell geht, findet — nichts. Microsoft hatte die gewerbliche Nutzung in früheren Fassungen ausdrücklich untersagt, wörtlich beschränkt auf „personal, non-commercial purpose“. Diese Klausel ist inzwischen verschwunden. An ihre Stelle ist allerdings keine Erlaubnis getreten, sondern eine Lücke.
Eine Lücke ist keine Erlaubnis. Eine Lücke ist eine Stelle, an der später jemand etwas hineinschreiben kann.
Das ist der eigentliche Punkt, und er ist unangenehm banal: Das Modell ist dasselbe. Das Ergebnis ist dasselbe. Die Pixel sind nicht zu unterscheiden. Was sich unterscheidet, ist die Tür, durch die man hineingegangen ist. Man erwirbt nicht das Bild. Man erwirbt den Vertrag, unter dem man es erzeugt hat.
Wer das schon einmal jemandem erklärt hat, der nicht in Lizenzen denkt, kennt den Blick. Es ist doch dasselbe Bild. Ja. Eben.
Und dann kommt der Nachschlag, der die ganze Sortiererei in ein merkwürdiges Licht rückt.
Im Februar 2026 hat das Amtsgericht München entschieden, dass rein KI-erzeugte Bilder überhaupt keinen Urheberrechtsschutz geniessen. Der Kläger hatte Logos mit einem Prompt von 1.700 Zeichen erzeugt, iterativ nachgebessert, und wollte einem Dritten die Nutzung untersagen. Die Klage wurde abgewiesen. Ein Prompt, so das Gericht, sei eine Ergebnisbeschreibung, keine Formgestaltung. Aufwand und Kosten seien unerheblich.
Man kann sich also durch drei Anbieter arbeiten, Tarife vergleichen, Kleingedrucktes lesen, sich für die saubere Variante entscheiden — und steht am Ende mit einem Bild da, das man zwar verwenden darf, aber niemandem streitig machen kann. Die Nutzungsbedingungen regeln, was du tun darfst. Was dir gehört, regeln sie nicht. Das tut das Urheberrecht, und das sagt hier: nichts.
Für diesen Blog habe ich mich trotzdem für den direkten Weg entschieden. Nicht, weil das Ergebnis besser wäre — es ist ja identisch —, sondern weil die Kette sauber ist. Und weil ich, wenn ich schon nichts an dem Bild besitze, wenigstens genau wissen möchte, was ich nicht besitze.
Das Schild oben rechts auf dem Aufmacherbild hat übrigens einen eigenen Grund, und es ist streng genommen sogar zu grob. Dieses Bild wurde nämlich nicht generiert, sondern programmiert: ein Skript, das Linien, Bögen und Kreise zeichnet. Geschrieben hat das Skript eine KI. Ob so etwas unter die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung fällt, die seit dem 2. August 2026 gelten, ist eine hübsche Streitfrage. Ich kennzeichne trotzdem. Das kostet nichts und erspart die Diskussion.